Frage
Ich mache mich demnächst nebenberuflich selbständig als kleingewerbetreibender Naturführer und Spanischlehrer in Deutschland mit festem Wohnsitz und Haupttätigkeit in Deutschland. Zweimal im Jahr (November und Februar) möchte ich jeweils vier Wochen Kräuterführungen und Spanischunterricht in Spanien für Deutsche anbieten, die restliche Zeit arbeite ich in Deutschland. In Spanien werde ich keine Betriebsstätte unterhalten und benötige auch sonst keine besondere Infrastruktur.
Muss ich neben der A1 Bescheinigung noch weitere Unterlagen mitführen, kann ich Fahrtkosten und ähnliche Ausgaben über die deutsche Einkommenssteuererklärung absetzen und gibt es irgendwelche für Spanien typischen Richtlinien oder Voraussetzungen für mich zu beachten? Gibt es Unterschiede in den Tätigkeiten „Naturführungen" und „Spanischunterricht" in Spanien?