Frage
Ich bin seit einiger Zeit als Autor tätig und werde regelmäßig zu Lesungen eingeladen. Seitens der Veranstalter ist es üblich, vorab sog. Honorarverträge abzuschließen. Oft stoße ich auf Unverständnis, wenn ich zusätzlich zum Honorarvertrag eine Rechnung stelle. Viele Veranstalter weisen mich darauf hin, dass der Honorarvertrag zur Vorlage beim Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung durchaus ausreicht und keine gesonderte Rechnung nötig ist. Nun habe ich aber gelesen, dass für einen gültigen Einnahmebeleg eine Bezeichnung, wie z.B. „Rechnung“ oder „Gutschrift“ nötig ist. Stimmt das? Oder reicht als Einnahmebeleg ein sog. Honorarvertrag aus, insofern darauf alle sonstigen notwendigen Angaben (Adresse, Steuernummer etc.) enthalten sind?