Antwort
Die Gründungsphasen einer GmbH kann man grob einteilen: die Phase bis zum Notarvertrag und die Phase bis zur Eintragung in das Handelsregister. Steuerlich wird die Phase zwischen Notarvertrag und Handelsregistereintragung (GmbH i. G.) so behandelt, als ob bereits seit dem Notarvertrag eine GmbH bestanden hätte. Eine steuerliche Rückdatierung vor dem Notartermin (Vorgründungsphase) ist auf keinen Fall möglich.
Sie können sich einerseits als Einzelunternehmer „verspätet“ anmelden und dann Ihre Rechnungen als Einzelunternehmen schreiben - evtl. als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer. Da Sie zivilrechtlich gegenüber dem Kunden haften, dürfte das nicht Ihre Intention sein.
Andererseits können Sie bis nach dem Notartermin warten und schreiben dann erst eine Rechnung für Ihre Leistungen, da Sie als Abrechnungszeitraum Ihrer Leistungen die Phase nach dem Notartermin ansehen. Von einer Sacheinlage im Rahmen der Gründung der GmbH sollten Sie aber absehen oder sich kompetent beraten lassen. Die dann in der Rechnung fehlende Steuernummer bis zur Vergabe durch das Finanzamt und die Handelsregisternummer können Sie später ergänzen.
Bitte beachten Sie auch die Bestandteile bzw. Voraussetzungen einer Rechnung (Bsp.: Steuernummer).
Quelle:
Rolf-J. Baumann
Steuerberater
Baumann Edom-Pomp Steuerberater PartG mbB
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Düsseldorf
Stand:
Juli 2020
Tipps der Redaktion: