Frage
Ich plane aktuell eine Nachhilfedienstleistung anzubieten. Meine Frage hierbei ist, wie genau ich die Stunden in Rechnung stelle. Kann ich, sollte eine Schülerin oder ein Schüler bspw. einmal wöchentlich eine Nachhilfestunde erhalten, am Ende des Monats eine Rechnung ausstellen, die diese bspw. vier Stunden in Rechnung stellt? Welche Möglichkeit gibt es, die Stunden nachzuweisen (eine Quittung nach jeder Stunde?)? Kann von den Schülerinnen und Schülern/deren Eltern, sofern keine Quittung ausgestellt, angezweifelt werden, dass die Stunde stattfand? Vielen Dank für die Antwort!