Rechnung an gemeinnützige Vereine: umsatzsteuerfrei?
Frage
Ich arbeite zukünftig freiberuflich für gemeinnützige Vereine. Mein Umsatz wird höher als 17.500 Euro sein, es liegt also keine Kleinunternehmerregelung vor. Die Vereine sind umsatzsteuerbefreit und nicht unternehmerisch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes tätig. Meine Leistungen für die Vereine entsprechen den Aufgaben, welche die Vereine in ihren Satzungen verankert haben (Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche). Muss ich in meinen Rechnungen für diese gemeinnützigen Vereine die Umsatzsteuer ausweisen oder kann ich die Rechnungen OHNE Umsatzsteuer stellen?
Antwort
Sofern der Verein die Voraussetzungen des § 4 Nr. 21 UStG erfüllt ist, sind die Einnahmen beim Verein umsatzsteuerfrei und werden der Umsatzsteuer nicht unterworfen. Diese Regelung greift aber nicht automatisch auf Sie durch.
Damit Ihre Umsätze ebenfalls umsatzsteuerfrei zu behandeln sind, müssen Sie auch die Voraussetzungen des § 4 Nr. 21 UStG erfüllen. Für Sie bedeutet dies, dass Ihre Unterrichts-/Bildungsleistungen an einer allgemein- oder berufsbildender Einrichtung erbracht werden und dieser Einrichtung von der zuständigen Landesbehörde die Vorbereitung auf einen Beruf oder auf eine Prüfung bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts bescheinigt wurde (vgl. § 4 Nr. 21 Buchst. b) bb) UStG). Fragen Sie also bei dem Verein nach der Bescheinigung.
Sofern die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, müssen Ihre Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen und Ihre Umsätze sind in der Umsatzsteuer-Voranmeldung anzugeben.
Quelle: Mario Fuhs Dipl.-Kfm. (FH)
Steuerberater
Fuhs & Hastrich
Steuerberatungsgesellschaft
Partnerschaft mbB
Mitglied der Steuerberaterkammer Köln
November 2018
Tipps der Redaktion:
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr