Antwort
Durch die gesetzlich vorgeschriebene fortlaufende Nummerierung der Rechnungen soll sichergestellt werden, dass jede Rechnung einmalig ist.
Die Rechnungsnummern können sich aus Zahlen oder einer Kombination aus Buchstaben und Zahlen zusammensetzen. In dem Zusammenhang können auch unterschiedliche Nummernkreise gebildet werden. Dabei ist es dem Unternehmer überlassen, wie viele Nummernkreise er bildet. Innerhalb jedes Nummernkreises muss die Rechnung wiederum einmalig sein.
Sie können also für jede Kundin und jeden Kunden einen eigenen Nummernkreis bilden. Die Nummern eines jeden Nummernkreises müssen aber fortlaufend und einmalig sein.
In Ihrem Beispiel:
Sie bilden für den Kunden Müller den Rechnungskreis MUE und für den Kunden Schneider den Rechnungskreis SCHNEIDER. Innerhalb dieser Rechnungskreise müssen die Nummerierungen fortlaufend sein, also MUE-1, MUE-2, MUE-3 etc.
Quelle:
Dr. J.R. Lüders
Dipl. Oec.
Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsbeistand
Dr. Lüders & Partner mbB
Partnerschaftsregister: Registergericht Hamburg, Registernummer PR988
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Hamburg, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
Stand:
April 2020
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