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Einkünfte über Verkauf auf Internetplattformen nachweisen?

Frage

Ich habe mich vor einiger Zeit beim Finanzamt gemeldet und eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet. Nun habe ich schon ein wenig Geld auf Internetplattformen wie Fiverr verdient. Um korrekt meine Steuern zu zahlen, muss ich ja meine Einnahmen und Ausgaben sammeln. Für die Ausgaben benutze ich die Kaufbelege. Doch bei den Einnahmen über die Internetplattformen kann ich schwer eine Rechnung schreiben, da die Personen für die ich arbeite mir nur unter ihren Nutzernamen bekannt sind. Gibt es eine andere Möglichkeit, um meine Einnahmen nachzuweisen? Außerdem nehmen solche Plattformen eine Servicegebühr; soll ich als Einnahme das Geld vor oder nach Abzug der Servicegebühr angeben? Zurzeit bin ich zusätzlich in einem Minijob auf 450-Euro-Basis tätig, der ja steuerfrei ist. Bei der freiberuflichen Tätigkeit komme ich auch nicht über 450 Euro. Zudem werde ich in zwei Monaten eine Festanstellung beginnen. Welche Steuern muss ich dann zahlen und ist die freiberufliche Tätigkeit dann überhaupt noch denkbar?

Antwort

Bei Einnahmen über Internetplattformen wie bspw. Fiverr stehen Ihnen oft nicht die entsprechenden Angaben zur Erstellung einer Rechnung zur Verfügung – insoweit können Sie hier auch keine „klassische“ Rechnung erstellen.

Gleichwohl müssen Sie Einnahmen erfassen und angeben – so könnten Sie Ihre Einnahmen beispielsweise in einer Excel-Liste dokumentieren und die Nachweise zu den Einnahmen, aus den Abrechnungsbelegen und/oder evtl. zur Verfügung stehenden Gutschrift-Dokumente der verschiedenen Internetplattformen in Verbindung mit den Zahlungsbelegen (z.B. Kontoauszug), erbringen.

Die anfallenden Servicegebühren sind Kosten, die Sie als solche auch angeben können. Demnach stellt der Betrag vor Abzug der Servicegebühr Ihren Umsatz dar.

Auch neben der Festanstellung ist Ihre freiberufliche Tätigkeit grundsätzlich möglich. Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber sollte jedoch über Ihre Nebenerwerbe informiert sein und diesen zustimmen. Die zu zahlende Steuer in Verbindung mit dem Lohn/Gehalt für Ihre Festanstellung, wird als Lohnsteuer direkt von Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber an das Finanzamt überwiesen.

Jedoch müssen Sie am Ende des Jahres bei der Einkommensteuererklärung das Gehalt aus Ihrer Festanstellung, wie auch Ihr Einkommen und die Kosten aus dem selbständigen Nebenerwerb, nachweisen. Haben Sie in Ihrem Nebenerwerb einen Gewinn erwirtschaftet, steigt Ihre Einkommensteuerzahllast voraussichtlich. Wie hoch diese in Ihrem Fall ausfallen kann, hängt von der Höhe des Gewinnes im entsprechenden Geschäftsjahr und Ihrem individuellen Steuersatz ab.

Wir raten Ihnen dazu, diese Themen im Detail mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu besprechen und entsprechende Rücklagen für eine eventuelle Einkommensteuernachzahlung zu bilden.

Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.

Quelle:
German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH

Stand:
Juni 2020

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