Frage
Ich werde ab 2019 als Freiberufler arbeiten und eine vereinfachte Buchführung vornehmen. Ich habe gelesen, dass die elektronische Aufbewahrung von ausgehenden und eingehenden Rechnungen recht kompliziert und mit Kosten für spezielle Dienste oder Software verbunden ist. Ich würde mir am liebsten eine Rechnungsvorlage am Computer erstellen, dort meine jeweilige Rechnung eintippen, ausdrucken und nicht auf dem Rechner speichern, sondern an meine Kunden per Post versenden. Eine Kopie würde ich in einem Ordner aufbewahren. Rechnungen von anderen Dienstleistern will ich auch nur in Papierform per Post akzeptieren und ebenfalls in einem Ordner aufbewahren. Ist dieses Vorgehen legitim? Ich sehe in dieser - altmodischen - Maßnahme die einzige kostengünstige Möglichkeit für mich, Rechnungen gesetzeskonform zu versenden und aufzubewahren.