Frage
Ich bin Heilpraktiker und die Praxis läuft umsatzsteuerfrei. Gleichzeitig möchte ich als Berater tätig werden und als Wiederverkäufer von Nahrungsergänzungsmitteln unter der Kleinunternehmerregelung. Für die Kleinunternehmerregelung habe ich nun ein eigenes Unternehmen angemeldet. Muss ich für die Praxis und das Unternehmen zwei Bankkonten führen? Patienten können auch mit EC-Karte zahlen, einmal für die Praxis und einmal für z.B. Nahrungsergänzungsmittel - muss ich hier zwei verschiedene Terminals nutzen? Und letzte Frage: Ich kaufe ein Produkt mit Umsatzsteuer ein und verkaufe dies dann als Kleinunternehmer dann für einen höheren Preis ohne USt-Ausweis - korrekt? Dann wird eben der höhere Preis auf meine Kleinunternehmerregelung angerechnet?