Navigation

Heilpraktiker plus Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln: zwei Bankkonten?

Frage

Ich bin Heilpraktiker und die Praxis läuft umsatzsteuerfrei. Gleichzeitig möchte ich als Berater tätig werden und als Wiederverkäufer von Nahrungsergänzungsmitteln unter der Kleinunternehmerregelung. Für die Kleinunternehmerregelung habe ich nun ein eigenes Unternehmen angemeldet. Muss ich für die Praxis und das Unternehmen zwei Bankkonten führen? Patienten können auch mit EC-Karte zahlen, einmal für die Praxis und einmal für z.B. Nahrungsergänzungsmittel - muss ich hier zwei verschiedene Terminals nutzen? Und letzte Frage: Ich kaufe ein Produkt mit Umsatzsteuer ein und verkaufe dies dann als Kleinunternehmer dann für einen höheren Preis ohne USt-Ausweis - korrekt? Dann wird eben der höhere Preis auf meine Kleinunternehmerregelung angerechnet?

Antwort

Sie benötigen weder ein zweites Bankkonto noch ein getrenntes Terminal, um die Einnahmen zu trennen. Allerdings benötigen Sie zwei Gewinnermittlungen.

Der Einkauf ist „Brutto" ohne Vorsteuerabzug und somit der Verkauf auch Brutto - ohne Umsatzsteuerausweis.

Quelle:
Rolf-J. Baumann
Steuerberater
Baumann Edom-Pomp Steuerberater PartG mbB
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Düsseldorf

Stand:
Oktober 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben