Frage
Ich plane einen Verlag als UG (haftungsbeschränkt) zu gründen. Bei meinen Recherchen habe ich herausgefunden, dass man einen IHK-Beitrag von 200 Euro im Jahr hat (auch wenn man einen Verlust gemacht hat). Da ich befürchte, dass mein Unternehmen in den ersten Jahren weniger als 200 Euro Einnahmen haben wird, würde ich wegen dem IHK-Beitrag immer im Verlust landen. Daher meine Frage: Muss man die IHK-Beiträge als Betriebsausgabe deklarieren (gewinnmindernd) oder kann man die einfach privat bezahlen? Wie würde das bei einem eingetragenen Kaufmann aussehen? Im Internet lese ich ständig „IHK-Beiträge, die ein Unternehmen zahlen muss, sind als Betriebsausgabe abzugsfähig“. Die Fähigkeit, es abzuziehen ist ja aber kein Muss oder habe ich das falsch verstanden?