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IHK-Beitrag: Betriebsausgabe für UG?

Frage

Ich plane einen Verlag als UG (haftungsbeschränkt) zu gründen. Bei meinen Recherchen habe ich herausgefunden, dass man einen IHK-Beitrag von 200 Euro im Jahr hat (auch wenn man einen Verlust gemacht hat). Da ich befürchte, dass mein Unternehmen in den ersten Jahren weniger als 200 Euro Einnahmen haben wird, würde ich wegen dem IHK-Beitrag immer im Verlust landen. Daher meine Frage: Muss man die IHK-Beiträge als Betriebsausgabe deklarieren (gewinnmindernd) oder kann man die einfach privat bezahlen? Wie würde das bei einem eingetragenen Kaufmann aussehen? Im Internet lese ich ständig „IHK-Beiträge, die ein Unternehmen zahlen muss, sind als Betriebsausgabe abzugsfähig“. Die Fähigkeit, es abzuziehen ist ja aber kein Muss oder habe ich das falsch verstanden?

Antwort

Der IHK-Beitrag für die UG ist grundsätzlich als Betriebsausgabe einzuordnen. Führt die Betriebsausgabe zu einem Jahresfehlbetrag, so kann ein steuerlicher Verlust in die folgenden Jahre vorgetragen werden (Verlustvortrag) und mit künftigen steuerlichen Gewinnen verrechnet werden. Soweit es durch die Berücksichtigung als Betriebsausgabe nicht zur einer Überschuldung o.Ä. kommt, empfehlen wir den IHK-Beitrag als Betriebsausgabe anzusetzen.

M.E. können Sie aber auch den IHK-Beitrag für die UG „privat bezahlen“ und nicht als Betriebsausgabe ansetzen, da Sie damit die UG nicht zusätzlich belasten, sondern eher begünstigen. Eine (außerbetriebliche) Belastung der UG durch Sie als Gesellschafter könnte eine verdeckte Gewinnausschüttung auslösen.

Zahlen Sie den IHK-Beitrag bei einem eingetragenen Kaufmann „privat“ und berücksichtigen Sie ihn nicht als Betriebsausgabe, so würde sich der steuerliche Gewinn nicht mindern. M.E. ist dies zulässig, da Sie sich dann als eingetragener Kaufmann steuerlich schlechter stellen. Wir empfehlen den IHK-Beitrag als Betriebsausgabe anzusetzen, da dies Ihre Einkommensteuer mindert.

Quelle: Mario Fuhs Dipl.-Kfm. (FH)
Steuerberater
Fuhs Hastrich Bartsch
Steuerberatungsgesellschaft
Partnerschaft mbB
Mitglied der Steuerberaterkammer Köln
Januar 2020

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