Antwort
Zunächst finde ich es ausgesprochen erfreulich, dass Sie als echter „Jungunternehmer" neben Ihrer Schule an den Start gehen - weiter so!
Sie müssen ein Gewerbe anmelden. Dazu benötigen Sie die formlose Zustimmung Ihrer Eltern, anschließend müssen Sie einen formlosen Antrag beim Familiengericht stellen, das wiederum die Zustimmung der Eltern genehmigt.
Anschließend erhalten Sie einen Fragebogen des Finanzamtes, den Sie sorgfältig ausfüllen und zurücksenden müssen. Dort kreuzen Sie auch an, dass Sie als Kleinunternehmer auftreten. Sie erhalten dann eine Steuernummer.
Wenn Sie (im ersten Jahr anteilig hochgerechnet) weniger als 22.000,00 Euro Umsatz machen, bleiben Sie Kleinunternehmer und brauchen sich um die Umsatzsteuer organisatorisch nicht kümmern. Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewinn von 24.500,00 Euro p.a. an.
Sie sollten ein eigenes Geschäftskonto einrichten, auf dem alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Geschäft verbucht werden. Alle Belege sollten Sie hinter den Kontoauszug heften, auf dem die Ausgabe / Einnahme verbucht ist. Das ist „Old School" - aber am Anfang sichert das die Beleglage. Aufzeichnungen müssen Sie auf jeden Fall machen, auch wenn Sie „nur" eine sogenannten Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen. Das bedeutet, Sie erfassen Einnahmen und Ausgaben im Zeitpunkt des Zu- und Abflusses. Es gibt einige preiswerte Buchhaltungsprogramme, mit denen Sie alle Aufzeichnungspflichten erfüllen. Mittlerweile gibt es auch gute Cloudlösungen, die sehr smart sind. Dort können Sie die Belege auch digital einlesen oder verarbeiten. Das ist sicherlich die Zukunft, erfordert aber einige Grundkenntnisse.
Viel Erfolg mit Ihrer Unternehmung und lassen Sie sich nicht von einzelnen Rückschlägen aus der Ruhe bringen, die gehören im Unternehmertum dazu. Wichtig: Frei nach dem alten Buddenbrook: Machen Sie nur Geschäfte, die Ihnen nicht den Schlaf rauben ...
Quelle:
Ludger van Holt
Dipl.-Finanzwirt
Steuerberater
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Stand:
Januar 2021
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