Frage
Ich möchte mich als Büromanagerin selbstständig machen. Jedoch ist mir noch nicht ganz klar, ob das als freiberuflich oder Gewerbe anzumelden wäre. Ich möchte meine Dienstleistung sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen anbieten.
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Einkommensteuergesetzes gelten ausschließlich solche, die selbständig ausgeübt werden, wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erzieherisch sind oder sogenannte Katalogberufe. Dazu gehören unter anderem verschiedene Ärzte, Juristen, Wirtschaftsprüfer, Betriebswirte und Journalisten.
Die Arbeit als Büromanagerin fällt weder unter die Katalogberufe noch werden hier wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten ausgeführt. Somit handelt es sich im Umkehrschluss nicht um eine freiberufliche Tätigkeit, sondern um eine gewerbliche Tätigkeit, die unter die Gewerbeordnung fällt und zeitnah bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden muss.
Quelle: Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
TaxSolut - Langhans & Schneider PartG mbB
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
März 2021