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GbR plus Einzelunternehmen im Nebenerwerb: Einkommensteuer?

Frage

Ich bin angestellt als Ingenieur und führe nebenbei zusammen mit einem Partner eine GbR, die unter die Kleinunternehmerregelung fällt. Nun möchte ich noch zusätzlich als Einzelunternehmer ein Kleingewerbe gründen, welches ebenso unter die Kleinunternehmerregelung fallen wird. Meine Frage zur Einkommensteuer: Zahle ich Einkommensteuer auf mein jährliches Gehalt als Ingenieur + jährlicher Gewinn der GbR (50% laut Gesellschaftervertrag) + jährlicher Gewinn des Kleingewerbes? Oder zahle ich nur Einkommensteuer auf mein jährliches Gehalt als Ingenieur und das, was ich mir pro Kalenderjahr als „Privatentnahme" aus der GbR und dem Kleingewerbe selbst auszahle.

Antwort

Sie zahlen Einkommensteuer auf Ihr jährliches Gehalt, den jährlichen Gewinn aus Ihrer GbR (50%) und auf Ihren jährlichen Gewinn Ihres Kleingewerbes. Die Privatentnahmen spielen dabei keine Rolle, da in der Einkommensteuererklärung der erzielte Gewinn erfasst wird. Ihre Privatentnahmen berühren den Gewinn nicht, sondern nur Ihr Eigenkapital.

Quelle:
Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin

Stand:
Juni 2020

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