Frage
Zusammen mit einem Freund führe ich nebenberuflich eine GbR, in der wir freie Trauungen durchführen. Nun werde ich zusätzlich mein eigenes Musikalbum veröffentlichen und werde hierzu ein eigens Kleingewerbe anmelden, um beide Tätigkeiten trennen zu können. Ich verkaufe auch CDs und andere Artikel, bin also kein Freiberufler, sondern Kaufmann. Wie ich schon herausfand, sind die GbR und ich selbst als Kleingewerbe unabhängig voneinander und jede Unternehmung hat ihren eigenen Freibetrag, um nicht umsatzsteuerpflichtig zu werden. Nun bezieht sich meine Frage auf meine private Einkommensteuer: Muss ich Einkommensteuer auf den Gewinn meines Kleingewerbes und meinen anteiligen Gewinn (50%) der GbR bezahlen ODER muss ich Einkommensteuer auf den Teil bezahlen, den ich mir als Gewinn ausbezahle? Hintergrund: Ich würde gerne Güter und Dienstleistungen (z.B. Gesangsunterricht, Pflege der Gitarre, Mikrofon etc.), die ich im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Sänger benötige, direkt von den „Firmenkonten“ kaufen, ohne dass mir Einkommensteuer abgezogen wird.