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Nebenberufliche Einnahmen aus Selbständigkeit: Steuern?

Frage

Ich arbeite in Vollzeit und erhalte ein Gehalt von ca. 4.000 Euro brutto monatlich. Neben meiner Haupttätigkeit habe ich als Designerin voraussichtlich nur für dieses Jahr Einnahmen, die sich pro Quartal ca. auf 1.500 Euro belaufen (also 6.000 Euro gesamt). Welche Steuern sind zu erwarten? Meine Lohnsteuer wird bereits von meinem Gehalt abgeführt. Gilt die Freigrenze für Kleinunternehmen nicht, wenn ich ein volles Gehalt habe oder muss ich auf die ca. 6.000 Euro aus meinem Kleinunternehmen auch Steuern zahlen?

Antwort

Zunächst ist zwischen Umsatzsteuer und Einkommensteuer zu unterscheiden.

Umsatzsteuer: Als Kleinunternehmerin zahlen Sie keine Umsatzsteuer. ACHTUNG: Sie dürfen in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen!

Einkommensteuer: Da zahlen Sie auf den Gewinn die Einkommensteuer. Je nach Familiensituation und ggf. vorhandenem Einkommen eines/r Partners*in zahlen Sie auf den Gewinn den Grenzsteuersatz!

Quelle:
Ludger van Holt
Dipl.-Finanzwirt
Steuerberater
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf

Stand:
Juni 2020

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