Frage
Ich bitte um Prüfung folgenden Sachverhaltes, ob ich „Gewerbetreibende“ oder „Freiberuflerin“ bin, vielleicht auch beides gleichzeitig?
Ich mache mich in Teilzeit mit folgenden Tätigkeiten selbständig machen (Kleinunternehmerregelung):
1. Büroservice für Unternehmen und Privatpersonen (Büroorganisation, Akten verwalten, Personalsachbearbeitung, Termin-/Reiseplanung, Marketing, Erstellen Notfallmappe, Hilfe bei Computer, Umzugsplanung usw. beim Kunden vor Ort oder im Home-Office)
2. Weiterhin werde ich unterrichtend tätig werden bei Weiterbildungsträgern, wie z. B. der Volkshochschule und Personal Training in den Bereichen Büromanagement, Selbst-, Stressmanagement, Sportunterricht in Karate, Faszientraining, Sturzprophylaxe. Ich gebe Unterricht in der Gruppe oder im Einzeltraining.
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich zu 1. ein Gewerbe anmelde und bei 2. Freiberuflerin bin und in einer Einnahme-Überschussabrechnung alle Leistungen erfasse, ist dies korrekt?