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Büroservice und unterrichtende Tätigkeit: Gewerbe oder freier Beruf?

Frage

Ich bitte um Prüfung folgenden Sachverhaltes, ob ich „Gewerbetreibende“ oder „Freiberuflerin“ bin, vielleicht auch beides gleichzeitig?

Ich mache mich in Teilzeit mit folgenden Tätigkeiten selbständig machen (Kleinunternehmerregelung):

1. Büroservice für Unternehmen und Privatpersonen (Büroorganisation, Akten verwalten, Personalsachbearbeitung, Termin-/Reiseplanung, Marketing, Erstellen Notfallmappe, Hilfe bei Computer, Umzugsplanung usw. beim Kunden vor Ort oder im Home-Office)

2. Weiterhin werde ich unterrichtend tätig werden bei Weiterbildungsträgern, wie z. B. der Volkshochschule und Personal Training in den Bereichen Büromanagement, Selbst-, Stressmanagement, Sportunterricht in Karate, Faszientraining, Sturzprophylaxe. Ich gebe Unterricht in der Gruppe oder im Einzeltraining.

Gehe ich recht in der Annahme, dass ich zu 1. ein Gewerbe anmelde und bei 2. Freiberuflerin bin und in einer Einnahme-Überschussabrechnung alle Leistungen erfasse, ist dies korrekt?

Antwort

Sie haben recht: der Büroservice stellt eine gewerbliche Tätigkeit i.S. des EstG dar, während die unterrichtende Tätigkeit eine freiberufliche ist.

Für beide Tätigkeiten müssen Sie getrennte Einnahmen-Überschussrechnungen erstellen, deren Ergebnisse Sie in der Einkommensteuererklärung getrennt einzugeben haben.

Im Ergebnis stimme ich also mit Ihren Ausführungen überein mit der Ausnahme, dass nicht etwa eine Einnahmen-Überschussrechnung, sondern deren zwei zu erstellen sind.

Quelle:
Dr. J. R. Lüders
Dipl. Oec.
Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsbeistand

Stand:
Juli 2021

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