Haupt- plus Nebengewerbe: Umsatzsteuer?
Frage
Ich bin bisher hauptberuflich selbständig mit einem Institut für Unterricht, welches von der Umsatzsteuer befreit ist gem. § 4 Nr. 21 UStG. Nun möchte ich zusätzlich dazu ein Nebengewerbe betreiben, welches mit dem Unterricht nichts zu tun hat. Der Jahresumsatz des neuen Gewerbes dürfte zunächst weit unter 10.000 Euro liegen. Kann ich für dieses Nebengewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, so dass keine Umsatzsteuerpflicht besteht? Ich denke ja, da ja beide Tätigkeiten getrennt zu sehen sind und die Haupttätigkeit ja ohnehin schon Umsatzsteuer befreit ist. Ich verliere hoffentlich nicht die Befreiung von der Umsatzsteuer und Gewerbesteuer im Hauptgewerbe?
Antwort
Das Umsatzsteuerrecht kennt nur einen Unternehmer. Für Sie bedeutet das, dass Ihre beiden Tätigkeiten für die Umsatzsteuer zusammengefasst werden. Für die Prüfung der Kleinunternehmerregelung ist die Summe des Gesamtumsatzes abzgl. bestimmter steuerfreier Umsätze maßgebend. In Ihrem Fall zählen die nach § 4 Nr. 21 UStG steuerfreien Umsätze nicht zum Gesamtumsatz. Damit sind für die Prüfung der Umsatzgrenze von 17.500 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr nur die Umsätze aus Ihrer neuen gewerblichen Tätigkeit maßgebend. Sollte diese Grenze im laufenden Jahr nicht überschritten werden, können Sie die Kleinunternehmerregel in Anspruch nehmen.
Bei der Gewerbesteuer sind beide Tätigkeiten getrennt zu betrachten. Vorausgesetzt Sie sind überhaupt mit Ihrer unterrichtenden Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig und nicht als Freiberufler von dieser befreit. Für beide Tätigkeiten wird der Gewinn getrennt ermittelt. Besteht grundsätzlich Gewerbesteuerpflicht, so haben Sie als Einzelunternehmen oder auch als Personengesellschaft einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro pro Jahr und Gewerbebetrieb.
Quelle:
Dr. Dietmar May
Kanzlei Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Februar 2013
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