Immobilien- und Versicherungsmakler: Umsatzsteuer?
Frage
Wie verfahre ich, wenn ich mich als Immobilien- und Versicherungsmakler selbständig machen möchte mit der Umsatzsteuer? Ich habe ja in dem einen Zweig umsatzsteuerpflichtige Einnahmen und einmal umsatzsteuerfreie. In wie weit bin ich dann vorsteuerabzugsberechtigt?
Antwort
Mit Ihren Umsätzen als Immobilienmakler unterliegen Sie dem Regelsteuersatz mit 19%, die Vermittlungsleistungen aus Versicherungsvermittlung sind USt-frei, § 4 Nr. 11 UStG.
Soweit Sie Vorumsätze haben, die den steuerpflichtigen Umsätzen direkt zuzurechnen sind, z.B. Inseratskosten usw. für Immobilien, sind die Vorsteuern voll abzugsfähig. Soweit direkt zuordenbar den steuerfreien Umsätzen, erhalten Sie keinen Vorsteuerabzug.
Für alle gemischten Aufwendungen (z.B. Kfz, Büromiete, Telefon, Steuerberater), die mit Vorsteuern belastet sind, wird die Vorsteuer aufgeteilt nach einem Schlüssel, in der Regel nach dem Verhältnis steuerpflichtig und steuerfrei.
Quelle:
Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Dezember 2014
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