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Kleinunternehmer wirbt auf Facebook: Umsatzsteuer?

Frage

Ich möchte als Kleinunternehmer nun Facebook-Werbung kaufen (Facebook-Sitz in Irland). Bleibe ich nur auf der Umsatzsteuer sitzen? Oder gibt es noch etwas zu tun (z.B. mit unserem Finanzamt)?

Antwort

Wenn Sie für Ihr Unternehmen in Deutschland die von Ihnen beschriebene Leistung in Anspruch nehmen, schulden Sie aufgrund des Reverse-Charge-Verfahrens die Umsatzsteuer. Wie Sie bereits erwähnten, können Sie diese als Kleinunternehmer nicht als Vorsteuer geltend machen.

Die geschuldete Steuer muss in Ihrer Umsatzsteuer-Erklärung für das jeweilige Jahr angegeben werden und ist innerhalb von vier Wochen nach Abgabe der Steuererklärung an das Finanzamt zahlen.

Quelle: Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
August 2018

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