Online-Shop: Preise mit und ohne Mehrwertsteuer?
Frage
Wir bauen derzeit einen Online-Shop auf, der sowohl für gewerbliche als auch für private Kunden gedacht ist. Im Shop gibt es Artikel, die sich durch DropDown-Menüs um kostenpflichtige Optionen ergänzen lassen. Beispiel: DropDown-Menü Farbe enthält die Standard-Farbe weiß ohne Aufpreis. Die Farbe rot ist mit einem Aufpreis verbunden, genauso wie alle anderen Farben. Bei Auswahl des Eintrags rot wird der Endpreis automatisch um den entsprechenden Betrag erhöht.
Bei Privatkunden wird die Mehrwertsteuer in den Endpreis eingerechnet. Ich würde gerne im jeweiligen DropDown-Eintrag hineinschreiben, wie hoch der Aufpreis ist, z.B. würde ich das gerne so schreiben: rot (+220 Euro). Mein Dilemma ist, dass sowohl Privat als auch Geschäftskunden mit "rot (+220 Euro)" abdecken muss. Bei den Privatkunden müsste ich auf die 220 Euro noch die Mehrwertsteuer hinzurechnen und bei den Geschäftskunden weglassen. Somit müsste ich zwei Aufpreise in den DropDown-Eintrag hineinschreiben, z.B. "rot (+220 Euro/261,8 Euro). Irgendwo müsste ich vielleicht noch erklären, dass die Zahl vor "/\\" ohne MwSt. und die Zahl nach "/\\" mit MwSt ist. Wie kann ich hinter der jeweiligen Option sowohl den Betrag für Geschäfts- als auch für Privatkunden rechtlich sauber angeben? Ich habe von einer Verordnung gelesen, die bei den Preisangaben Verschiedenes vorschreibt.
Antwort
Die von Ihnen angesprochene Verordnung ist die sogenannte Preisangabenverordnung (PAngV). Diese schreibt unter anderem vor, dass Sie in Ihrem Shop sämtliche Preise als Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer auszuweisen haben, wenn Sie sich mit Ihren Produkten an Verbraucher richten. Das gilt auch, wenn Sie - wie in Ihrem Fall - sowohl Verbraucher als auch Geschäftskunden adressieren. Sie haben darüber hinaus noch die Option, auch Nettopreise anzugeben. Der Nettopreis darf aber gegenüber dem Bruttopreis nicht hervorgehoben sein.
Die Antwort auf Ihre Frage hängt auch davon ab, wie Sie in Ihrem Shop insgesamt, also nicht nur in den angesprochenen Dropdownfeldern, mit dem Preisausweis umgehen. Ich sehe zwei Lösungsvorschläge für Ihr Problem.
Sie könnten erstens auf den Nettoausweis verzichten und grundsätzlich nur die Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer angeben. Damit sind Sie rechtlich in jedem Fall auf der sicheren Seite, denn so können sowohl Verbraucher als auch Geschäftskunden angesprochen werden und Sie genügen den Vorschriften der Preisangabenverordnung.
Sie könnten zweitens Ihr Angebot auch trennen und einen abgegrenzten Bereich schaffen, der - zum Beispiel per Login - nur Geschäftskunden zugänglich ist. Diese könnten Sie etwa gegen Vorlage des Gewerbescheines freischalten. In diesem, Verbrauchern nicht zugänglichem, Bereich könnten Sie auf die Angabe des Endpreises verzichten und die Umsatzsteuer getrennt angeben.
Für eine abschließende rechtliche Beurteilung des Sachverhalts sollten Sie ggf. den Rat eines spezialisierten Anwalts einholen.
Quelle:
Holger Seidenschwarz
eBusiness-Lotse Ostbayern
c/o ibi research an der Universität Regensburg GmbH
Competence Center E-Business
Juni 2014
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