Psychotherapie, Paartherapie, Jobcoaching: umsatzsteuerbefreit?
Frage
Wenn ich nebenberuflich als Freiberufler eine Privatpraxis für Psychotherapie führe und außer einzeltherapeutischen Sitzungen auch Paartherapie/Familientherapie und Jobcoaching anbieten möchte, wäre dann alles von der Umsatzsteuer befreit? Bei den einzeltherapeutischen Sitzungen bin ich mir schon sicher, aber bei den anderen - besonders beim Jobcoaching - nicht. Generell gehe ich auch nicht davon aus, dass ich bei einer nebenberuflichen Tätigkeit über 17.500 Euro im Jahr verdiene. Dann wäre ich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit - denke ich? Aber auch wenn ich zusätzlich Coaching anbiete?
Antwort
Behandlungen von psychologischen Erkrankungen sind gem. § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Bei einem Jobcoaching sowie einer Paar- bzw. Familientherapie handelt es sich jedoch nicht um „Heilbehandlungen“, weshalb diese Art der Befreiung nicht zum Tragen kommt. Beim sogenannten Jobcoaching könnte man über eine Befreiung gem. § 4 Nr. 21 UStG nachdenken. Hier muss die Leistung jedoch eine Leistung einer privaten Schule oder anderer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen sein. Da dies wohl in Ihrem Fall nicht zutreffend ist, wären das Jobcoaching sowie die Familien- und Eheberatung der Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Sie können die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Hier gilt der Umsatz des Jobcoachings, der Familien- und Eheberatung. Die Umsätze aus der psychologischen Heilbehandlung sind hier nicht mit zu berücksichtigen. Sollten Sie diese Umsatzgrenzen überschreiten, müssen Sie die Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen. Die steuerfreien Umsätze bleiben davon unberührt.
Quelle:
Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Reihbandt Steuerberatung
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Köln
Stand:
Juni 2020
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