Antwort
Sie beschreiben in Ihrer Anfrage mehrere verschiedene Tätigkeitsbereiche, die Sie auf selbständiger Erwerbsbasis ausüben bzw. ausüben möchten. Zwar bezieht sich jede Tätigkeit weitestgehend auf das Dienstleistungsgewerbe, jedoch in mehreren unterschiedlichen Branchen und durchweg unterschiedlichen Inhalten.
Grundsätzlich ist es zunächst einmal möglich, verschiedene Tätigkeitsbereiche in einer Gewerbeanmeldung zusammenzufassen und anzumelden, sofern diese in einem gewissen thematischen Zusammenhang zueinanderstehen und mit einem Überbegriff zusammengefasst und damit auch beschrieben werden können.
Dies ist in Ihrem konkreten Fall - auf Basis der uns vorliegenden Informationen - so nicht gegeben.
Von daher müssten Sie mindestens ein zusätzliches Gewerbe gründen und anmelden, was gemäß § 3 GewO auch so möglich ist.
Gegebenenfalls wird es sogar nötig, noch ein weiteres separates Gewerbe zu gründen, sodass Sie schlussendlich drei klar voneinander abgrenzbare Einzelunternehmen führen.
Neben einer besseren Übersicht für Sie selbst innerhalb der Buchhaltung, können Sie ihre angebotenen Dienstleistungen nach außen für potenzielle Kunden auch eindeutiger präsentieren und platzieren.
Abschließend möchten wir Ihnen nahelegen, sich hier auch durch einen Steuerberater beraten zu lassen und Rücksprache mit dem Gewerbeamt zu halten.
Quelle:
German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
Wir entwickeln Unternehmen und Menschen
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
Stand:
Januar 2020
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