Eröffnung eines Baby-Fachmarkts: Erste Schritte?
Frage
Ich plane einen Baby-Fachmarkt zu eröffnen. Hochfrequentierte Innenstadt, USP vorhanden, in der Stadt nur ein weiterer Babyladen (welcher allerdings außerhalb ist und zu einer der Ketten Deutschlands gehört, sprich “gängige“ Auswahl).
Mit folgenden Punkten tue ich mich noch schwer und weiß nicht weiter:
- Meine „Lebenshaltungskosten“ also sprich mein Gehalt als Inhaberin und Geschäftsführerin, wie ist das zu berücksichtigen? Ist dieses dann der reine Gewinn oder sollte dieser auch wirklich als Gehalt ausgewiesen werden und wird das dann versteuert als sei ich irgendwo angestellt?
- Den Umsatz, der zu schätzen ist, wo nehme ich mir die Infos her? Branchenreport habe ich keinen gefunden. Sollte ich mir vorab Preise von den Lieferanten einholen? Woher weiß ich, wie viele Kunden im Durchschnitt kommen und davon abhängig wie viel Umsatz zu erwarten ist?
Antwort
Wir möchten Ihnen empfehlen, zu Ihrem Vorhaben – gerade weil dies auch mit erheblichen Investitionen verbunden sein wird – einen professionellen Businessplan erstellen zu lassen. Dieser beinhaltet auch eine dezidierte Standortanalyse, die von besonderer Bedeutung sein wird. Aufgrund des Marktes und der Branche (Einzelhandel) möchten wir Ihnen dies zwingend nahelegen.
Ihr Unternehmerlohn ist abhängig von der Rechtsform: Gründen Sie eine GmbH, so erhalten Sie ein Geschäftsführergehalt, was ähnlich dem Gehalt eines Angestellten zu versteuern ist und die Gewinne des Unternehmens mindert. Betreiben Sie das Geschäft in der Rechtsform des Einzelunternehmens so beziehen Sie Ihren Unternehmerlohn aus dem Gewinn des Unternehmens. Dies ist ein Bruttogewinn vor persönlichen Steuern. Über monatliche Entnahmen können Sie Ihre monatlichen Bezüge sicherstellen. Dies stimmen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater ab.
Wir hoffen, dass Sie den einen oder anderen Aspekt nutzen können.
Quelle:
Stefan Butz
Unternehmensberatung
Stand:
März 2022
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