Antwort
Sie schreiben, dass Sie Ihr Handelsgewerbe an Ihre Ehefrau übertragen wollen.
Hierfür stellen sich mir folgende Fragen: Wollen Sie Ihr Handelsgewerbe verschenken oder verkaufen an Ihre Ehefrau? Wollen Sie das stufenweise oder auf einmal machen? Wäre es möglich, dass Ihre Ehefrau die „Geschäftsführung“ übernimmt und Sie weiterhin „Alleingesellschafter“ sind, aber keine aktive Tätigkeit im Unternehmen mehr ausüben? Vielleicht ist dafür ein Rechtsformwechsel notwendig. Dann würde die Inhaberschaft an Ihrem Unternehmen nämlich nicht übergehen. Es spielt erst einmal keine Rolle, dass Ihre Ehefrau von Beginn an im Unternehmen angestellt war.
Wenn Sie ihr Handelsgewerbe an Ihre Frau verschenken oder verkaufen wollen, hängt die Frage der Steuerbelastung von der Unternehmensgröße und von möglichen Freibeträgen ab. All das ist auch vor dem Hintergrund der aktuellen (und ggf. zukünftig zu wählenden) Rechtsform Ihres Unternehmens zu beantworten. Ich empfehle Ihnen, diese und weitere Fragen detailliert mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu besprechen.
Quelle:
Dr. Alexander Koeberle-Schmid
NACHFOLGE - STRATEGIE - GOVERNANCE
Stand:
April 2020
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