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Käufer übernimmt verschuldetes Unternehmen: notarieller Kaufvertrag?

Frage

Ich möchte mein Unternehmen aus gesundheitlichen Gründen verkaufen. Der Käufer möchte alles (inklusive meiner Schulden) übernehmen. Reicht dazu ein vom Notar bestätigter Kaufvertrag?

Antwort

Einen "beglaubigten Notarvertrag" benötigen Sie zwingend, wenn die Geschäftsanteile einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, GmbH & Co.KG usw.) verkauft werden und/oder wenn zusätzlich Immobilien Gegenstand des Unternehmensverkaufs sind. Stichwort hier: "Sharedeal".

Wenn nur materielles bzw. immaterielles Geschäftsvermögen und ohne Immobilien verkauft werden, ist i.d.R. keine notarielle Beglaubigung eines Kaufvertrages erforderlich. Stichwort hier: "Assetdeal".

Quelle:
Dipl.-Betriebswirt Bernd Rüegg (CMC/BDU e.V.)
Geschäftsführender Gesellschafter der M+A Rüegg Mittelstandsberatung GmbH
Certified Managment Consultant (BDU e.V.)
Sachverständiger für Unternehmensbewertung (Ass. Mitglied IACVA e.V.)
November 2014

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