Antwort
Der Verkauf der Firma ist steuerlich für den Veräußerer eine Betriebsaufgabe. Der Kaufpreis ist auf die erworbenen Wirtschaftsgüter sowie einen ggf. gekauften Firmenwert zu verteilen. Die Abschreibung erfolgt je nach Wirtschaftsgut unterschiedlich und für den Firmenwert (nach steuerlichen Regeln) auf 15 Jahre. Der Verkaufserlös ist ggf. begünstigt (kommt auf den Einzelfall an). Umsatzsteuerlich handelt es sich vermutlich um eine Betriebsveräußerung im Ganzen, die nicht steuerbar ist.
Die mit einer Betriebsveräußerung verbundenen Folgen und steuerliche Abschreibung des Kaufpreises sind ein sehr komplexes Thema. Der Sachverhalt ist immer komplexer als Sie ihn in drei Sätzen beschreiben können. Ich rate daher dringend, einen Kollegen vor Ort aufzusuchen, damit er den verwirklichten Sachverhalt prüft und die richtigen steuerlichen Konsequenzen zieht oder, falls Sie noch in der Planungsphase sind, Gestaltungshinweise gibt.
Quelle:
Ludger van Holt
Dipl.-Finanzwirt
Steuerberater
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Februar 2024