Frage
Ich habe als Friseurmeister ein Einzelunternehmen (Friseurgeschäft und Online-Shop) und möchte von einem Kollegen – ebenfalls Einzelunternehmer – einen bestehenden Online-Shop erwerben und diesen so im Originalzustand auch weiter betreiben. Selbstverständlich werden Impressum und all die rechtlichen Dinge angepasst.
Die Fragen zielen auf den Datenschutz ab:
- Muss der Vorbesitzer die Kundinnen und Kunden über den Besitzerwechsel informieren (Werbemöglichkeit)?
- Darf ich die Kundenadressdaten mitnehmen? Inwieweit darf ich sie nutzen – per Mail?