Unternehmen übernehmen: Umgang mit Kundendaten?
Frage
Ich habe als Friseurmeister ein Einzelunternehmen (Friseurgeschäft und Online-Shop) und möchte von einem Kollegen – ebenfalls Einzelunternehmer – einen bestehenden Online-Shop erwerben und diesen so im Originalzustand auch weiter betreiben. Selbstverständlich werden Impressum und all die rechtlichen Dinge angepasst.
Die Fragen zielen auf den Datenschutz ab:
- Muss der Vorbesitzer die Kundinnen und Kunden über den Besitzerwechsel informieren (Werbemöglichkeit)?
- Darf ich die Kundenadressdaten mitnehmen? Inwieweit darf ich sie nutzen – per Mail?
Antwort
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
eine Weitergabe der Kundendaten von Ihrem Kollegen an Sie ist leider nur dann zulässig, wenn die Kunden zustimmen. Ihr Kollege müsste die Zustimmung von den Kunden zur Weitergabe ihrer Daten einholen. Insofern reicht es auch nicht aus, über den „Besitzerwechsel“ zu informieren.
Außerdem gilt bei Bewerbung per E-Mail, dass der Empfänger der Werbemail vorher ausdrücklich in die Zusendung von Webemails eingewilligt haben muss.
Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
März 2023
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