Antwort
Die Verpachtung des Betriebes ist grundsätzlich eine Möglichkeit der Nachfolgeregelung. Es stellt sich allerdings die Frage, ob jemand, der in der Bank arbeitet, das Interesse hat und die Rolle ausfüllen kann und will. Bei der Verpachtung des gesamten Betriebes sind auch steuerrechtliche Aspekte zu bedenken. Die Gestaltung sollte für Verpächter und Pächter ausgewogen sein. Hier sollte Beratung hinzugezogen werden. Es gilt z. B. die Aufdeckung stiller Reserven zu vermeiden. Die Verpachtung ist rechtlich durch einen Pachtvertrag sicherzustellen. Ein Notartermin ist i.d.R. nicht erforderlich.
Grundsätzliche andere Formen der Nachfolgeregelung in Kleinstbetrieben sind:
• Übernahme durch eine Mitarbeiterin, Übernahme durch einen Mitarbeiter
• Verkauf des Betriebes an einen anderen Betrieb
• Verkauf des Betriebes an eine externe Person
• Verkauf des Betriebes innerhalb der Familie
Quelle:
Stefan Butz
Unternehmensberatung
Stand:
August 2021