Antwort
Förderungen zum Aufbau einer selbständigen Tätigkeit erfolgen in der Regel in Form von Krediten oder stillen Beteiligungen. So gibt es beispielsweise die Förderkredite der KfW, die über eine Hausbank zu beantragen sind. Ein negativer Schufa-Eintrag kann aber schon zur Ablehnung des Kreditantrags führen.
Eine mögliche Option der Förderung stellt der „Mikrokreditfonds Deutschland“ dar.Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 25.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, sodass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Die Beantragung des Mikrokredits erfolgt über Mikrofinanzinstitute. Wir empfehlen Ihnen ein Gespräch mit einem Mikrofinanzinstitut, um zu klären, ob eine Gewährung eines Mikrokredits trotz Schufa-Eintrags möglich ist.
Gern können Sie sich für eine individuelle Beratung an unser Infotelefon zur Existenzgründung unter der Telefonnummer 030 340 60 65 60 wenden.
Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
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Tel.: 030-340 60 65 60
Stand:
November 2020
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