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Insolventes Unternehmen übernehmen: Förderung?

Frage

Ich möchte eine insolvente Firma mit 30 Mitarbeitern übernehmen; die Umsätze und Aufträge waren alle – bis vor einem Monat – in Ordnung. Wird eine Rettung solch einer insolventen Firma mit Mitarbeitern und loyalem Kundenstamm vom Staat unterstützt?

Antwort

Ihre Frage spricht zwei unterschiedliche Fördertatbestände an, die nicht miteinander verknüpft werden können:

1. Förderung von Unternehmensgründungen
Die Übernahme eines bestehenden Unternehmens wird hinsichtlich des Erwerbers einer Neugründung gleichgestellt. D.h. Sie können zur Finanzierung des Kaufpreises, weiterer Investitionen und Betriebsmittelbedarfe auf das bewährte Instrumentarium (zinsverbilligter) Förderdarlehen des Bundes (also der KfW Bankengruppe) und des Landes Rheinland-Pfalz (ausgereicht durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)) zurückgreifen. Den Antrag auf diese Darlehen stellen Sie bei einer Bank Ihrer Wahl – vorzugsweise am Sitz des Unternehmens.

Maßgeblich für die Bewilligung eines Kreditantrages sind Ihr Übernahmekonzept mit dem Nachweis der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Vorhabens und die Ergebnisse der Risikoprüfung der Antrag annehmenden Bank. Sollte sich im Prüfprozess eine Lücke in den von der Bank geforderten banküblichen Sicherheiten auftun, kann diese ggf. durch eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH geschlossen werden.

2. Liquiditätshilfen für Unternehmen
Die nicht rückzahlbaren Soforthilfen für kleine Unternehmen und Soloselbständige und die Betriebsmitteldarlehen der KfW zur Überbrückung von Liquiditätsproblemen richten sich ausschließlich an wirtschaftlich gesunde, vor dem 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindliche Unternehmen. Staatliche Beihilfen an insolvente Unternehmen sind ausgeschlossen.

Ich empfehle Ihnen, zur Erarbeitung Ihres Übernahme- und Finanzierungskonzeptes und zur Vorbereitung der erforderlichen Bankenverhandlungen Kontakt aufzunehmen mit der für Ihren Standort zuständigen Industrie- und Handelskammer, um deren umfangreiches Informations- und Beratungsangebot – insbesondere auch mit Blick auf regionale Spezifika – nutzen zu können.

Quelle:
Holger Richter
BMWK-Förderberatung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 03018 615-8000

Stand:
Mai 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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