Antwort
Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. In der Regel wird nur eine hauptberufliche Selbständigkeit gefördert, aber einzelne Förderdarlehen können auch für einen Nebenerwerb bzw. Teilzeitgründung in Anspruch genommen werden.
Schufa-Einträge können sich auf die Bewilligung negativ auswirken. Anhand Ihrer Angaben würden wir Ihnen vorschlagen, Kontakt mit der Förderbank Ihres Bundeslandes Niedersachsen aufzunehmen. In Niedersachsen gibt es mit dem Programm „MikroSTARTer“ ein Förderdarlehen für Gründungen im Teilzeitbereich mit einem Finanzierungsbedarf bis zu 25.000 Euro, wo auf bankübliche Sicherheiten verzichtet wird. Auf den Seiten der NBank finden Sie ausführliche Informationen (einschließlich einer Telefonnummer zur Beratung) zum Programm „MikroSTARTer“.
Sie können sich über die Förderdatenbank informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite umfassende Förderinformationen zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juni 2019
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