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Kiosk übernehmen: Finanzierung trotz Schufaeintrag?

Frage

Ich bin 27 Jahre alt und plane in den nächsten zwei Monaten einen bestehenden und gut laufenden Kiosk zu übernehmen. Einen Businessplan habe ich bereits erstellt. Ich habe vor, den Kiosk neben meiner Haupttätigkeit als Industriemeister zu führen. Leider hatte ich mich vor neun Jahren stark verschuldet - konnte meine Gläubiger aber alle bezahlen. Aktuell sind noch zwei Einträge vorhanden, die aber als erledigt vermerkt sind und gelöscht werden. Welche Möglichkeiten der Finanzierung/Förderung habe ich (10.000 Euro Kaufpreis - 20.000 Euro Inventar)?

Antwort

Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. In der Regel wird nur eine hauptberufliche Selbständigkeit gefördert, aber einzelne Förderdarlehen können auch für einen Nebenerwerb bzw. Teilzeitgründung in Anspruch genommen werden.

Schufa-Einträge können sich auf die Bewilligung negativ auswirken. Anhand Ihrer Angaben würden wir Ihnen vorschlagen, Kontakt mit der Förderbank Ihres Bundeslandes Niedersachsen aufzunehmen. In Niedersachsen gibt es mit dem Programm „MikroSTARTer“ ein Förderdarlehen für Gründungen im Teilzeitbereich mit einem Finanzierungsbedarf bis zu 25.000 Euro, wo auf bankübliche Sicherheiten verzichtet wird. Auf den Seiten der NBank finden Sie ausführliche Informationen (einschließlich einer Telefonnummer zur Beratung) zum Programm „MikroSTARTer“.

Sie können sich über die Förderdatenbank informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite umfassende Förderinformationen zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juni 2019

Tipp der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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