Frage
Mir wurde ein Onlineshop angeboten, der im Bereich Wohnaccessoires tätig ist. Ich komme aus der Branche und interessiere mich dafür. Der Inhaber hat mir ein Wertgutachten eines Steuerberaters vorgelegt. Ich habe zu dem Thema Wert und Preisfindung einiges gelesen, aber aus einem Punkt werde ich nicht schlau: Warum wurde bei der zukünftigen Gewinnermittlung kein kalkulatorische Unternehmerlohn berücksichtigt? Der Steuerberater hat die nächsten fünf Jahre prognostiziert und die Gewinne irgendwie abgezinst. Allerdings ohne Unternehmerlohn. Das ist doch nicht richtig? Es ist doch ein Einzelunternehmer.