Zimmerei des Arbeitgebers übernehmen: Pachthöhe realistisch?
Frage
Ich arbeite seit 15 Jahren nun in einer Zimmerei (vom Lehrling bis zum Meister, als rechte Hand des Chefs). Nun kam die Frage der Nachfolge auf. Ich überlege diesen Handwerksbetrieb (Holzbau) mit 30 Mitarbeitern zu pachten. Der Umsatz der letzten Jahre beträgt ca. 3 Mio. Euro. Der Verpächter hat einmal ohne genauere Bewertung eine Summe von 5.000 Euro Hallenmiete, sowie 5.000 Euro Pacht für den Fuhr- und Maschinenpark in den Raum gestellt. Weiterhin soll ich seine GmbH-Anteile im Wert von 25.000 Euro abkaufen. Im Anschluss würde ich Geschäftsführer und seine Frau behält noch 30 % Anteile und ist ebenfalls Mit-Gesellschafter. Ist dieses Vorhaben überhaupt so realisierbar und sind Pacht und Mietpreis nicht etwas hoch? Ich denke, es wird bei diesen Summen kaum möglich sein, Rücklagen zu bilden um eigene Investitionen zu tätigen.
Antwort
Mehr als eine sehr vage Einschätzung ist mit diesen Angaben leider nicht möglich: Eine Angabe ausschließlich des Umsatzes ("ca. 3 Mio.") sagt nämlich überhaupt nichts aus, ob Pacht etc. realistisch sind. Wie in diesem Forum schon ganz häufig angesprochen: Ob eine Nachfolge überhaupt Sinn macht, hängt nicht am Umsatz, sondern am Ertrag!
Warum soll Miete + Pacht anstelle eines Kaufpreises bezahlt werden? Wenn man beides mal nur für 10 Jahre hochrechnet, zahlen Sie bereits 1,2 Mio. Euro - um das zu rechtfertigen, müsste der Betrieb schon sehr ertragsstark sein. Und möglicherweise würden Sie bei einer Kaufpreiszahlung "günstiger" wegkommen - siehe auch nächster Punkt.
Was völlig unklar bleibt: Warum soll die Ehefrau des bisherigen Inhabers 30 % der Gesellschaftsanteile behalten, was ist da Hintergrund, was wird bezweckt? Und wollen Sie selbst überhaupt eine Mit-Gesellschafterin in "Ihrem" Unternehmen haben? Sie müssen zudem bedenken: Was Sie in welcher Höhe und in welcher Form auch immer bezahlen: Sie zahlen das für lediglich 70 % des Unternehmens!
Bitte lassen Sie sich von fachkundiger Seite beraten und begleiten! Mir stellen sich hier Fragen, die unbedingt geklärt werden sollten. Denn Sie gehen in jedem Fall mit vermutlich langlaufenden Miet- und Pachtverträgen erhebliche Verpflichtungen ein, das darf kein Abenteuer werden. Jeder qualifizierte Berater wird zunächst die letzten Jahresabschlüsse und die BWA des lfd. Jahres anfordern, erst damit und etlichen weiteren Informationen lässt sich klären und abschätzen, ob Ihr Vorhaben Sinn macht und realisierbar ist.
Quelle:
Joachim Brüser
Unternehmensberater CMC/BDU
September 2013
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