Mit Arbeitszeitkonten lässt sich schriftlich oder elektronisch die tatsächlich geleistete Arbeit von Arbeitnehmern nachhalten und mit der arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich zu leistenden Arbeitszeit verrechnen (z.B. pro Monat oder Quartal). Hat der Arbeitnehmer mehr gearbeitet als vertraglich festgelegt, weist das Arbeitszeitkonto ein Guthaben. Hart er weniger gearbeitet, hat er ein Defizit.