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26.02.2021 -

Corona-Pandemie: Erhöhte Abschlagszahlungen mit Überbrückungshilfe III

Einleitung

Die Höhe möglicher Abschlagszahlungen für Unternehmen, die schnell viel Geld benötigen, wurde von 400.000 auf 800.000 Euro verdoppelt. Die Mittel müssen nicht zurückgezahlt werden.

Mit der Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen, die von der Corona-Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, für die Zeit bis zum 30. Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro. Verbundene Unternehmen erhalten bis zu 3 Millionen Euro monatlich. Die Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt seit dem 10. Februar 2021 über eine bundesweit einheitliche Online-Plattform.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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