Mit der Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen, die von der Corona-Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, für die Zeit bis zum 30. Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro. Verbundene Unternehmen erhalten bis zu 3 Millionen Euro monatlich. Die Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt seit dem 10. Februar 2021 über eine bundesweit einheitliche Online-Plattform.