Unberatene Steuerpflichtige bekommen drei Monate mehr Zeit. Auch das restliche Fristensystem soll angepasst werden, beispielsweise der Zinslauf, die Verspätungszuschläge, die Frist für die Vorabanforderungen oder die Zeiträume für die Einkommensteuervorauszahlungen. Nachdem das Gesetz den Bundestag passiert hat, wird die Zustimmung des Bundesrats für Ende Juni erwartet.