Auf der Investorenseite wurde die Anzahl der zulässigen Gesellschafter und Gesellschafterinnen einer Beteiligungsgesellschaft von sechs auf zehn erhöht. Die Bewilligungszeiträume für den Zuschuss bei der Wandlung eines Wandeldarlehens und vereinbarten Milestones wurden von früher 15 Monate auf jetzt 24 Monate verlängert.
Für Unternehmen wurde die Zahl der als förderfähig anerkannten Branchen um die folgenden Bereiche erweitert:
- Energieversorgung, Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen, Rückgewinnung.
- Vermietung beweglicher Sachen (ohne Lizenzvergabe und - verwertung)
- Sonstiges Gesundheitswesen
Die neue Richtlinie zur Bezuschussung von Wagniskapital privater Investoren für junge innovative Unternehmen, kurz INVEST, wurde am 26. Januar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.