Mit dem zweiten Führungspositionengesetz (FüPoG II) hat die Bundesregierung für die gleichberechtigte Teilhabe in Spitzengremien der Wirtschaft neue Vorgaben festgeschrieben. Für die Privatwirtschaft ist die Zielrichtung eindeutig: Frauenfreie Vorstandsetagen sollen bald der Vergangenheit angehören – das Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern sieht bei Neubesetzungen ab 1. August 2022 zwingend eine Frau im Vorstand vor.
Dass dies bereits teilweise umgesetzt wird, bestätigt der aktuelle Women-on-Board-Index 185. Seit 2017 umfasst der Index die 160 im DAX, MDAX und SDAX sowie die aktuell 23 im Regulierten Markt notierten, voll mitbestimmten Unternehmen. Die Studie ermöglicht einen Vergleich der Entwicklung bei den der festen Quote unterliegenden Unternehmen mit der der nicht unter die Quote fallenden, im DAX notierten Konzerne. Die Rankings wurden zum 30. April 2022 aktualisiert.
Möglich wird das vor allem, weil eine Säule des FüPoG I nachweislich gewirkt hat: Die gesetzliche Pflicht, 30 Prozent Frauen im Aufsichtsrat zu erreichen, wird erfüllt. Die zweite Säule, die den Unternehmen Freiraum bei der Festlegung individueller Zielgrößen bietet, hat ihre Wirkung jedoch weitgehend verfehlt.
Zwar gilt das Mindestbeteiligungsgebot nur für 62 der aktuell 101 Konzerne, die unter die Auf- sichtsratsquote fallen. Aber von diesen haben schon 15 seit Bekanntgabe der Pläne für ein verschärftes Gesetz im Oktober 2020 eine Frau in den Vorstand berufen: adidas, BAYER, E.ON, HeidelbergCement und Infineon Technologies im DAX, Knorr-Bremse, Talanx, Uniper und Wacker Chemie im MDAX, Fielmann, HOCHTIEF, Südzucker und Traton im SDAX sowie Hapag-Lloyd und HENSOLDT im Regulierten Markt.