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10.02.2021 -

Corona-Pandemie: Antragstellung für Überbrückungshilfe III gestartet

Einleitung

Staatliche Unterstützung für Unternehmen bis zu 1,5 Millionen Euro im Monat kann ab sofort online beantragt werden.

Mikroskopische Aufnahme vom Coronavirus

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist freigeschaltet. Unternehmen, die von der Corona-Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten, die nicht zurückgezahlt werden muss.

Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 verzeichnen müssen, beispielsweise weil der Betrieb wegen Corona schließen musste oder wegen der Corona-Einschränkungen weniger Kunden kamen.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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