Das KfW-Sonderprogramm startete am 23. März 2020 und hat in einem Jahr Unternehmensfinanzierungen in Höhe von insgesamt 49 Mrd. Euro zur Abfederung der Corona-Krise ermöglicht. Profitiert haben vor allem kleine und mittelständische Unternehmen.
Die Änderungen im Überblick:
- Das KfW-Sonderprogramm, inklusive des KfW-Schnellkredits, wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert (bislang bis zum 30. Juni 2021 befristet).
- Es unterstützt Unternehmen künftig mit deutlich höheren maximalen Kreditbeträgen für Kleinbeihilfen.
Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig
- für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 1,8 Mio. Euro (bisher 800.000 Euro),
- für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,125 Mio. Euro (bisher 500.000 Euro),
- für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 675.000 Euro (bisher 300.000 Euro).
Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.
Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als 6 Jahren werden die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro erhöht.
Die Maßnahmen werden von der KfW zum 1. April 2021 umgesetzt.
Die KfW-Corona-Hilfe steht Unternehmen zur Verfügung, die den Vorgaben des „Temporary Framework“ entsprechend nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen.