Gewerbe im Bereich Handwerk

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Falls Ihr Gewerbe im Bereich Handwerk angesiedelt ist, gibt es folgendes zu beachten: Es gibt zulassungspflichtige Handwerke und zulassungsfreie Handwerke, die in der Handwerksrolle aufgeführt sind. Ohne die Eintragung in die Handwerksrolle dürfen Sie ein Handwerk nicht ausüben. Auskünfte erteilt die zuständige Handwerkskammer.

Mit Ihrer Anmeldung beim Gewerbeamt setzen Sie mehrere Prozesse in Gang. Vom Gewerbeamt gehen Informationen über Ihre Anmeldung an das Finanzamt, die zuständige Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls an das Amtsgericht, z.B. wenn Sie in der Rechtsform der GmbH gründen. Von all diesen Stellen erhalten Sie Post und werden aufgefordert, bestimmte Unterlagen einzureichen oder Angaben zu machen. Wer die Prozesse beschleunigen will, nimmt mit der vorhandenen Gewerbeanmeldung direkt Kontakt zu den Ämtern auf.

Zuletzt noch der Hinweis: Gewerbetreibende sind gewerbesteuerpflichtig, sofern der Umsatz die Freibetragsgrenze übersteigt. Der Freibetrag liegt laut Gewerbesteuergesetz derzeit bei 24.500 EUR jährlich. Wenn Sie in einem Jahr also weniger als diesen Betrag erwirtschaften, müssen Sie keine Gewerbesteuer zahlen.

  
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