Pflichten für Gewerbetreibende

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Es gibt neben den Freien Berufen noch weitere Berufsgruppen, die von der Beantragungspflicht eines Gewerbescheins befreit sind. Dazu gehören: Landwirtinnen und Landwirte, Personen, die Garten- und Weinanbau, Fischzucht oder Forstwirtschaft betreiben. Alle anderen Branchen müssen den Gewerbeschein vorweisen. Konkret gehören dazu zum Beispiel die folgenden Sparten:

  • Handel,
  • Gastronomiebetriebe,
  • Dienstleistung,
  • Handwerk,
  • produzierendes und verarbeitendes Gewerbe.

Gewerbetreibende müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit einen Gewerbeschein beantragen. Es ist hierbei unerheblich, ob das Gewerbe im Haupt- oder Nebenberuf ausgeübt wird. Wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten, müssen Sie dies beim ortsansässigen Gewerbeamt veranlassen. Viele Gewerbeämter bieten hier bereits die Möglichkeit der Online-Anmeldung an. Die Kosten für den Gewerbeschein variieren zwischen 20 und 60 EUR.

Beispiel: Wie läuft die Gewerbeanmeldung in Berlin ab?

Bevor Sie den Gewerbeschein beantragen, sollten Sie Kontakt zur Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) aufnehmen. Dort erfahren Sie, ob Sie für das Gewerbe eine spezielle Erlaubnis oder Genehmigung beantragen müssen. Manchmal sind auch Fachkundeprüfungen obligatorisch.