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16.08.2024 -

Gründen – kurz und knapp: Gründung aus der Arbeitslosigkeit BMWK-Publikation für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie angehende Existenzgründerinnen und Existenzgründer – als Online-Ausgabe, zum Download als PDF (nicht barrierefrei) und als Druckversion.

Einleitung

GZ05: Gründen – kurz und knapp: Persönliche Absicherung

Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehen und sich beruflich selbstständig machen möchten, sollten Sie sich zunächst an die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter vor Ort wenden. Informieren Sie Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner über Ihre Gründungspläne. Hier gelangen Sie zur Ausgabe „Gründen – kurz und knapp: Gründung aus der Arbeitslosigkeit“.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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