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Unternehmenszahlen erfassen (Rechnungswesen)

Einleitung

In Ihrer Buchführung halten Sie alle Einnahmen und Ausgaben fest. Sie ist die Grundlage für Ihr Controlling.

Ein älterer Mann zeigt einer jüngeren Frau an einem Tisch stehend etwas auf einem Blatt Papier.

Die Buchführung steht im Mittelpunkt Ihres betrieblichen Rechnungswesens. Sie dokumentiert alle Geschäftsvorfälle und ist damit ein entscheidendes unternehmerisches Steuerungsinstrument. Sie sorgt dafür, dass Sie immer über die aktuelle finanzielle Situation Ihres Unternehmens informiert sind. Je nach Unternehmensgröße, kommt für Sie entweder eine einfache Buchführung oder doppelte Buchführung in Frage.

Ihre Buchführung informiert Sie über:

  • Art und Höhe der Forderungen (z.B. ausstehende Zahlungen von Kunden) und Verbindlichkeiten (z.B. Ihre Schulden bei Lieferanten). Zeitraum: aktueller Monat)
  • die Geschäftsentwicklung. Mit den Informationen über die Geschäftsentwicklung lassen sich z.B. folgende Fragen beantworten:

    • Wie hoch sind die Umsätze/Gewinne bezogen auf die genannten Zeiträume?
    • Haben die Einnahmen die Ausgaben gedeckt?
    • Mit welchen Kunden wurden welche Umsätze erreicht?
    • Welche Ausgaben sind pro Jahr/Quartal/Monat angefallen?
    • Wie ist die Liquidität des Unternehmens? Wie wird sie sich entwickeln?
    • Für welche Ausgangsrechnungen ist noch kein Zahlungseingang zu verzeichnen (offene Posten)?

Zeitraum: aktueller Monat, aktuelles Quartal sowie gleicher Monat im Vorjahr.

Informationsgrundlage für Ihr Controlling

Auf Grundlage der Informationen aus Ihrer Buchführung können Sie im Rahmen Ihres Controllings zum Beispiel feststellen, ob und wo in Ihrem Unternehmen Handlungsbedarf besteht, um Verluste zu verhindern oder Gewinne zu steigern. Voraussetzung für ein aussagekräftiges Controlling ist jedoch, dass Ihre Buchführung vollständig und immer auf einem aktuellen Stand ist.

Entscheidungsgrundlage für Kreditinstitute und Finanzamt

Banken oder Sparkassen werden Ihrem Unternehmen nur dann Kredite gewähren, wenn es kreditwürdig ist. Dies lässt sich im Wesentlichen aus den Zahlen der Buchführung ablesen.

Darüber hinaus ist die Buchführung auch aus steuerrechtlichen Gründen erforderlich: Aus den verbuchten Ausgaben und Einnahmen ermittelt das Finanzamt die Steuerlast für Ihr Unternehmen. Dazu gehören u.a. die Umsatzsteuer (bei Umsatzsteuerpflicht), Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Einkommensteuer.
Daten aus der Buchhaltung müssen daher stets nachprüfbar sein. Jede gebuchte Aus- oder Einzahlung muss mit Belegen (Rechnungen, Quittungen) nachgewiesen werden können.

Tipp

Auch wenn Sie Ihre Buchführung an einen Steuerberater übergeben, sollten Sie zumindest theoretisch wissen, um was es geht. Besuchen Sie zum Beispiel einen Buchführungskurs bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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