Fragen und Expertenantworten rund um das Thema "Einzelunternehmen ohne HR-Eintrag".

Hier können Sie die bisher gestellten Fragen von Gründerinnen und Gründern sowie die Antworten der Experten lesen.

Ich befinde mich in der Gründungsphase als selbstständige Fotografin. Ich möchte mein Unternehmen vorerst als Einzelunternehmer/Kleingewerbe unter einem Pseudonym führen. Ist es erlaubt, das Pseudonym als Namenszusatz zu führen?...

Kann ich einen Firmennamen in Deutschland verwenden, der im Ausland geschützt ist?...

Ich möchte ein Einzelunternehmen beim Gewerbeamt anmelden, ohne ins Handelsregister eingetragen zu werden. ...

Als freiberufliche Lektorin bin ich Einzelunternehmerin (versichert über die KSK). Darf ich auf meiner Webseite von meinem „Team" sprechen? ...

Ich habe ein Kleinunternehmen, das ich Anfang des Jahres beim Finanzamt angemeldet habe und ich neben meiner Haupttätigkeit...

Ich habe kürzlich ein Nebengewerbe (Kleingewerbe ohne HR) gegründet. Meine Unternehmensbezeichnung in der Gewerbeanmeldung ist mein vollständiger Name:...

Ich habe mich nebenberuflich als Immobilienmakler / Einzelunternehmen ohne HR-Eintrag selbstständig gemacht (§ 34 C GewO wurde beachtet). Ich möchte im Geschäftsverkehr wie folgt auftreten:...

Ich habe vor kurzem ein Gewerbe als Einzelunternehmen im Onlineverkauf angemeldet und möchte einen Fantasienamen wählen. ...

Ich plane die Gründung eines Kleingewerbes - zunächst als Nebengewerbe. Die Frage ist, ob ich ein Logo mit einem Fantasienamen führen darf. ...

Ich werde heiraten und überlege, den Familiennamen meines zukünftigen Mannes anzunehmen. Müsste ich daraufhin meine Firmenbezeichnung ändern? ...