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22.09.2014 -

Unfallversicherung

Einleitung

Als Selbständiger müssen Sie sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Sie ist für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und für alle Betriebe, Einrichtungen und Freiberufler zuständig. Außerdem kümmern sie sich um die betriebliche Arbeitssicherheit und -gesundheit. Die Höhe der Beiträge unterscheidet sich je nach Berufsgenossenschaft.

Versicherungspflichtig oder nicht?

Nehmen Sie mit der zuständigen Berufsgenossenschaft Kontakt auf, um zu erfahren, ob sie sich dort versichern müssen oder nicht. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Versicherungspflicht besteht, sobald der Betrieb Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, erfahren Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Private Unfallversicherung

Zusätzlich oder - wenn keine Versicherungspflicht besteht -, können Sie auch einen Vertrag mit einer privaten Unfallversicherung schließen. Nutzen Sie dazu die Informationen und Beratung der Verbraucherzentralen.

In welchen Fällen zahlt die Unfallversicherung?

Ob gesetzliche Unfallversicherung und/oder private Unfallversicherung: Beide zahlen, wenn durch einen Unfall Invalidität eingetreten ist. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Wegeunfällen und beruflichen Unfällen, die private Unfallversicherung idealerweise 24 Stunden rundum für berufliche und private Unfälle. Die Prämien der verschiedenen Unfall-Versicherer schwanken um bis zu 300 Prozent. Zudem bezieht sich das Angebot vieler Versicherer nicht nur auf die Absicherung der Arbeitskraft, sondern häufig auch auf weniger wichtige Leistungen wie z.B. Unfall-Krankenhaustagegeld oder Genesungsgeld etc. Informationen und Beratung bieten u.a. die Verbraucherzentralen.

In den kommenden Jahren wird der jährliche Lohnnachweis außerdem schrittweise von Papier bzw. Extranet auf ein elektronisches Verfahren umgestellt.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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