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03.04.2017 -

Rechtsform wechseln

Einleitung

Die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform gilt nicht für die Ewigkeit. Sie kann bei Bedarf auch gewechselt werden.

Wann sollte die Rechtsform geändert werden?

  • Ein Einzelunternehmen oder eine GbR ist stark gewachsen und/oder will neue oder risikoreichere Geschäftsfelder erschließen. Es benötigt deswegen eine Rechtsform, die die persönliche Haftung des Unternehmers reduziert (z.B. GmbH).
  • Der Partner scheidet aus einer GbR, OHG oder KG aus; die bisherige Gesellschaftsform kann nicht fortgeführt werden. Denkbar wäre ein Einzelunternehmen.
  • Ein neuer Partner oder aber ein stiller Geldgeber soll beteiligt werden. Hierfür könnte z.B. eine GmbH oder KG in Betracht kommen.
  • Die Generationenfolge steht an. Der Nachfolger des Unternehmers soll frühzeitig, zunächst aber in begrenztem Umfang, an die unternehmerische Verantwortung herangeführt werden: z.B. als Minderheits-Gesellschafter in einer GmbH. Vielleicht soll das Unternehmen auch durch Wahl einer geeigneten Rechtsform vor dem Einfluss zerstrittener, nicht geeigneter oder nicht an der Unternehmensführung beteiligter Erben geschützt werden: z.B. durch eine KG.
  • Der Börsengang steht an. Das Unternehmen muss eine börsenfähige Rechtsform annehmen: die AG.

Gut zu wissen:

Wer seine GbR zu einem späteren Zeitpunkt in eine GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder eine andere Rechtsform umwandeln möchte, muss dabei die Vorgaben des Umwandlungssteuergesetzes beachten. Anderenfalls besteht das Risiko hoher Steuernachzahlungen. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrem Notar und/oder Steuerberater.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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