Navigation

17.09.2014 -

Finanzielle Hilfen

Einleitung

Arbeitgeber können einen Eingliederungszuschuss beantragen, wenn Sie Personen mit Vermittlungshemmnissen einstellen.

Dabei handelt es sich um

  • arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Bewerberinnen und Bewerber, die das 50. Lebensjahr vollendet haben,
  • behinderte und schwerbehinderte Menschen,
  • Arbeitnehmer, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist,
  • Flüchtlinge, sofern alle sonstigen Fördervoraussetzungen sowie die aufenthalts- und arbeitserlaubnisrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Arbeitsagentur vor Ort muss über das Vorliegen der Fördervoraussetzungen und die Notwendigkeit der Teilnahme entscheiden.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Lohnkostenzuschusses.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Bruttoarbeitsentgelten, der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Die Leistungen sind vor Abschluss des Arbeitsvertrages bei der Agentur für Arbeit oder – wenn der Arbeitnehmer zuvor ALG II bezogen hat – beim Jobcenter zu beantragen, in deren Bezirk der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat.

Detaillierte Informationen zum Eingliederungszuschuss sowie zur Beschäftigungsförderung von geflüchteten Menschen bietet die Bundesagentur für Arbeit.

Teilhabechancengesetz

Mit dem Teilhabechancengesetz können Arbeitgeber mit Lohnkostenzuschüssen gefördert werden, wenn sie sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit langzeitarbeitslosen Menschen abschließen. Die geförderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, um das Arbeitsverhältnis zu stabilisieren und einen Übergang in ungeförderte Beschäftigung zu unterstützen. Der Antrag wird beim Jobcenter gestellt.

Ausbildung: Einstiegsqualifizierung

In einer Einstiegsqualifizierung werden Jugendliche und junge Erwachsene im Betrieb auf eine Berufsausbildung vorbereitet. Arbeitgeber erhalten damit die Möglichkeit, Fähigkeiten und Fertigkeiten von Ausbildungsinteressenten über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten zu beobachten und an ihren Betrieb heranzuführen.

Arbeitgeber erhalten eine finanzielle Unterstützung durch die Arbeitsagentur. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen die Ausbildungsvergütung bezuschussen. Betriebe müssen die Förderung der Einstiegsqualifizierung vor Beginn bei der örtlichen Agentur für Arbeit beantragen.

Die Einstiegsqualifizierung richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene die die allgemeinbildende Schulpflicht erfüllt, noch keine Ausbildung abgeschlossen oder keine Ausbildungsstelle gefunden haben. Auch Asylbewerber und Geduldete können unter bestimmten Umständen und nach Genehmigung der Ausländerbehörde eine Einstiegsqualifizierung erhalten.

Informationen zur Einstiegsqualifizierung sowie zu weiteren finanziellen Hilfen für Ausbildungsbetriebe bietet die Bundesagentur für Arbeit.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben